Existenzminimum Einstellungen und Berechnung |
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Die Einstellungen und die Berechnung des Existenzminimums sind öfters Grund zu Rückfragen an uns. In diesm Kapitel möchten wir Klarheit in die nötigen Einstellungen und Berechnungsvorgänge bringen.
Das Existenzminimum wird in den Mitarbeiter Lohneinstellungen (Setup) vorgenommen. Unter dem Register (5) Bankverbindungen finden Sie die folgenden Einstellungen:
Im Feld "Berechnung" wählen Sie die Einstellungen "Existenzminimum". Im Feld "Betrag" ist in diesem Fall das Existenzminimum einzugeben.
Diese Einstellungen werden bei der Erzeugung von Lohnabrechnungen übernommen und bei der Auszahlung berücksichtigt.
Die Angaben können später in der Lohnabrechnung noch geändert werden. (siehe unten)
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oder in der Lohnabrechnung...
In der Lohnabrechnung können Sie die Werte noch einmal anpassen wenn dies nötig sein sollte. Tragen Sie das Existenzminimum im Feld „Betrag“ ein. So berechnet Tempro den Betrag über dem Existenzminimum:
Bei den NichtAHVpflichtigen Lohnanteilen handelt es sich meistens um Spesen. Diese müssen dem Mitarbeiter zusätzlich zum Existenzminimum ausbezahlt werden. Die Kinderzulagen gehören zum pfändbaren Lohnanteil.
Nun gibt es Situationen, z.B. bei einer Auszahlung von Leistungen Dritter (Unfall- oder Krankentaggelder) welche zwar nicht AHV-pflichtig sind, jedoch mit dem Existenzminimum verrechnet werden müssen. In solchen Fällen versagt die Berechnung und Sie müssen den pfändbaren Betrag selber berechnen. In diesem Fall stellen Sie die BV2_Berechnung um auf "Fixbetrag" und tragen unter "BV2_Betrag" die berechnete Summe, welche gepfändet oder an Dritte ausbezahlt werden soll, ein.
Sehen Sie unten in einem Beispiel einer Lohnabrechnung wie die Berechnung des Existenzminimums ausgeführt wird: |
In der folgenden Lohnabrechnung wird folgende Berechnung des Existenzminimums bzw. des
Betrages über dem Existenzminimums angewendet:
Berechnung des pfändbaren Betrages |
Berechnung der Auszahlung an Mitarbeiter |
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Anmerkung: Die zurückgestellte Ferienzulage wird bei der Berechnung des pfändbaren Betrages und auszahlbaren Lohnes (Existenzminimum) nicht berücksichtigt. Bei der späteren Auszahlung des Fereinguthabens wird dieses aber in die pfändbare Quote miteinbezogen. Bezogene Akontozahlungen werden selbstverständlich in der Berechnung des auszahlbaren Lohnes (Existenzminimum) berücksichtigt, d.h. abgezogen.
Beispiel-Lohnabrechnung :