Lohn BVG Einstellungen |
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Die Handhabung der BVG-Einstellungen wird in diesem Kapitel genauer erklärt.
Es ist wichtig die Zusammenhänge richtig zu verstehen.
Die Einstellungen in den Mitarbeiter Lohneinstellungen dienen als Vorgabe für die Lohnabrechnung. Beim Erzeugen eines neuen Lohns werden diese Angaben übernommen. Anschliessend können diese im Lohn selbst noch verändert werden. Eine Aenderung in der Lohnbearbeitung ist nur für den einzelnen Lohn gültig, dies hat keine Auswirkungen auf die Lohneinstellungen des Mitarbeiters.
Die Quellensteuer kann auf drei verschiedene Arten Berechnet werden.
A. Manuelle Eingabe des BVG Abzugs in Franken.
B. Eingabe eines festen BVG Prozentsatzes.
C. Automatische Berechnung des BVG Abzuges nach koordiniertem Stundenlohn.
Was stelle ich bei den Mitarbeiter Lohneinstellungen ein für :
A. Manuelle Eingabe des BVG Abzugs in Franken |
Setzen Sie BVG auf pflichtig, und geben Sie den BVG Abzug im Feld Betrag ein.
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B. Eingabe eines festen BVG Prozentsatzes. |
Setzen Sie BVG auf pflichtig, und geben Sie den BVG %-Satz im Feld BVG % ein.
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C. Automatische Berechnung des BVG Abzuges nach koordiniertem Stundenlohn |
Setzen Sie BVG auf pflichtig, und lassen Sie die anderen BVG Felder leer. Tempro verwendet dann die Berechnung nach einem koordinierten Stundenlohn falls diese Definition in der Lohn Steuerung eingetragen wurde.
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D. Automatische BVG Pflicht nach 13 Wochen |
Mit der Einstellung (2) autom. nach 13 Wochen steuert Tempro die BVG-Pflicht automatisch. Die Regel lautet: Hat ein Mitarbeiter während der letzten 12 Monate, gerechnet vom Ende der Lohnperiode, mehr als 13 Wochen gearbeitet, dann wird der Mitarbeiter automatisch BVG pflichtig. Wieviel ein Mitarbeiter in einer Woche gearbeitet hat spielt dabei keine Rolle. Tempro ermittelt die Dauer anhand der erfassten Rapporte in diesem Zeitraum bzw. in einer Woche. Sie können diese Einstellung auch wählen wenn Sie nicht nach koordiniertem Stundenlohn abrechnen. Tempro verwendet dann die Eingaben vom BVG % bzw. BVG Betrag.
Das Feld "BVG pflichtig ab" ist nach Einführung der 13 Wochen-Regel obsolet und wurde vom System entfernt.
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